Mit unserer Unterschrift übernehmen wir die volle persönliche Verantwortung für die Richtigkeit und Nachvollziehbarkeit der im Gutachten getroffenen Feststellungen.

Unser Rundsiegel als öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger zeigt zusätzlich den genauen Bestellungsumfang sowie die zuständige bestellende Kammer an.

Ohne diese formalen Bestandteile fehlt einem Gutachten häufig die erforderliche Nachvollziehbarkeit der Urheberschaft, was insbesondere bei Gericht oder Finanzamt zu Rückfragen führen kann.

Bei rein digital erstellten und übermittelten Gutachten tritt an die Stelle des klassischen Siegels häufig eine qualifizierte elektronische Signatur, die vergleichbare rechtliche Wirkung entfaltet.

Fehlt sowohl Unterschrift als auch eine gültige elektronische Signatur, kann die Echtheit und Urheberschaft des Dokuments im Streitfall schwer nachweisbar sein.

Wer das Gutachten erstellt und mit welcher Erfahrung, steht unter Qualifikation und Werdegang.

Rechtlicher Hinweis

Hinweis: Die Inhalte dieses Beitrags dienen ausschließlich der allgemeinen Information und stellen keine Rechts-, Steuer-, Finanz- oder Anlageberatung dar. Sie ersetzen nicht die individuelle Beratung durch einen zugelassenen Rechtsanwalt, Steuerberater oder Finanzberater. Trotz sorgfältiger Recherche übernehmen wir keine Gewähr für die Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität der bereitgestellten Informationen. Für konkrete rechtliche oder steuerliche Fragen wenden Sie sich bitte an einen qualifizierten Fachberater.