Dieser Beitrag dient ausschließlich der allgemeinen Information und stellt weder eine Rechts-, Steuer- oder Finanzberatung noch eine Wertermittlung im Einzelfall dar. Trotz sorgfältiger Recherche übernehmen wir keine Gewähr für Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität. Für konkrete Fragen wenden Sie sich bitte an einen Rechtsanwalt oder Steuerberater. Ältere Inhalte können durch Gesetzes- oder Rechtsprechungsänderungen überholt sein.
Mit unserer Unterschrift übernehmen wir die volle persönliche Verantwortung für die Richtigkeit und Nachvollziehbarkeit der im Gutachten getroffenen Feststellungen.
Unser Rundsiegel als öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger zeigt zusätzlich den genauen Bestellungsumfang sowie die zuständige bestellende Kammer an.
Ohne diese formalen Bestandteile fehlt einem Gutachten häufig die erforderliche Nachvollziehbarkeit der Urheberschaft, was insbesondere bei Gericht oder Finanzamt zu Rückfragen führen kann.
Bei rein digital erstellten und übermittelten Gutachten tritt an die Stelle des klassischen Siegels häufig eine qualifizierte elektronische Signatur, die vergleichbare rechtliche Wirkung entfaltet.
Fehlt sowohl Unterschrift als auch eine gültige elektronische Signatur, kann die Echtheit und Urheberschaft des Dokuments im Streitfall schwer nachweisbar sein.