Was ist der Unterschied zwischen Anfangs- und Endvermögen bei der Immobilienbewertung?
Das Anfangsvermögen umfasst den Immobilienwert zum Tag der Eheschließung, das Endvermögen den Wert zum Tag der Zustellung des Scheidungsantrags. Die Differenz beider Werte bildet den auszugleichenden Zugewinn.
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