Da sich Immobilienwerte durch Zinsänderungen, Bodenrichtwertanpassungen oder lokale Marktentwicklungen fortlaufend verändern, verliert ein älteres Gutachten zunehmend an Beweiskraft.

Zieht sich ein Scheidungsverfahren über mehrere Jahre hin, verlangen Gerichte häufig eine Aktualisierung oder Neuerstellung des Gutachtens zum aktuellen Zeitpunkt.

Für die rückwirkende Bewertung zum Stichtag der Rechtshängigkeit bleibt das ursprüngliche Gutachten hingegen dauerhaft relevant, unabhängig davon, wie viel Zeit seither vergangen ist.

Auch bereits während des laufenden Verfahrens eintretende außergewöhnliche Ereignisse, etwa ein Schadensfall oder eine grundlegende Marktveränderung, können eine zwischenzeitliche Aktualisierung des Gutachtens erforderlich machen.

Eine transparente Kommunikation mit uns über den Verfahrensstand hilft, den richtigen Zeitpunkt für eine mögliche Aktualisierung frühzeitig zu erkennen.

Damit beide Seiten von derselben Zahl ausgehen, empfiehlt sich ein Verkehrswertgutachten.

Rechtlicher Hinweis

Hinweis: Die Inhalte dieses Beitrags dienen ausschließlich der allgemeinen Information und stellen keine Rechts-, Steuer-, Finanz- oder Anlageberatung dar. Sie ersetzen nicht die individuelle Beratung durch einen zugelassenen Rechtsanwalt, Steuerberater oder Finanzberater. Trotz sorgfältiger Recherche übernehmen wir keine Gewähr für die Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität der bereitgestellten Informationen. Für konkrete rechtliche oder steuerliche Fragen wenden Sie sich bitte an einen qualifizierten Fachberater.