Für die rückwirkende Bewertung ziehen wir historische Bodenrichtwerte, damalige Vergleichspreise und gegebenenfalls Fotos oder Unterlagen zum baulichen Zustand zum betreffenden Zeitpunkt heran.

Je weiter der Stichtag zurückliegt, desto wichtiger sind aussagekräftige Nachweise, etwa Bilder, Rechnungen über Modernisierungen oder Zeugenaussagen zum damaligen Zustand des Objekts.

Rückwirkende Gutachten werden häufig für Erbfälle, den Zugewinnausgleich nach Trennung sowie im Rahmen von Betriebsprüfungen und Finanzgerichtsverfahren benötigt.

Besonders anspruchsvoll wird die rückwirkende Bewertung, wenn seit dem historischen Stichtag umfangreiche bauliche Veränderungen stattgefunden haben, die rechnerisch wieder herausgerechnet werden müssen.

Je besser die vorhandene Dokumentation aus der Vergangenheit, etwa alte Fotos, Rechnungen oder frühere Gutachten, desto verlässlicher lässt sich der damalige Zustand nachträglich rekonstruieren.

Welcher Zustand dabei anzusetzen ist und welche Marktlage, regelt die Unterscheidung von Qualitätsstichtag und Wertermittlungsstichtag nach § 2 ImmoWertV.

Eine vollständige, für Dritte nachvollziehbare Herleitung liefert das Verkehrswertgutachten.

Rechtlicher Hinweis

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