Für den Zugewinnausgleich ist entscheidend, in welcher Höhe die durch die Grundschuld gesicherte Forderung zum jeweiligen Stichtag tatsächlich noch valutiert.
Handelt es sich um ein Familiendarlehen, etwa von den Eltern eines Ehepartners, sollte zusätzlich geklärt werden, ob es sich rechtlich um ein Darlehen oder um eine bereits vollzogene Schenkung handelt.
Diese rechtliche Einordnung kann erhebliche Auswirkungen darauf haben, wie die Belastung im Rahmen des Zugewinnausgleichs zu behandeln ist.
Auch die Frage, wer die vertraglichen Zins- und Tilgungsleistungen für ein solches Familiendarlehen tatsächlich erbracht hat, kann für die spätere Zuordnung der Belastung von Bedeutung sein.
Bei Unstimmigkeiten empfiehlt sich eine transparente Aufstellung sämtlicher Zahlungsflüsse seit Abschluss des Darlehensvertrags, um die tatsächliche wirtschaftliche Lage nachvollziehbar zu dokumentieren.
Für die vermögensrechtliche Auseinandersetzung ist die belastbare Grundlage das Verkehrswertgutachten.
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