Da kein Gebäude vorhanden ist, entfällt die sonst übliche Berücksichtigung von Gebäudeart, Baujahr oder statistischer Miete vollständig – allein der Bodenwert ist maßgeblich.
Dies kann insbesondere bei baureifem Land in gefragten Lagen zu vergleichsweise hohen Grundsteuerwerten führen, da hier häufig hohe Bodenrichtwerte angesetzt werden.
Einige Bundesländer sehen für baureife, aber unbebaute Grundstücke zudem eine erhöhte Grundsteuer C vor, um Bauland-Spekulation entgegenzuwirken.
Da Bodenrichtwertzonen mitunter kleinräumig abgegrenzt sind, können bereits wenige hundert Meter Entfernung zu spürbaren Unterschieden im angesetzten Wert führen.
Grenzt das Grundstück an eine Zonengrenze oder weist es untypische Eigenschaften auf, kann ein Gutachten die individuellen Abweichungen vom pauschalen Zonenwert nachvollziehbar belegen.
Wer gegenüber dem Finanzamt einen niedrigeren Wert nachweisen will, braucht dafür ein Verkehrswertgutachten.
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