Rechtlicher Hinweis

Dieser Beitrag dient ausschließlich der allgemeinen Information und stellt weder eine Rechts-, Steuer- oder Finanzberatung noch eine Wertermittlung im Einzelfall dar. Trotz sorgfältiger Recherche übernehmen wir keine Gewähr für Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität. Für konkrete Fragen wenden Sie sich bitte an einen Rechtsanwalt oder Steuerberater. Ältere Inhalte können durch Gesetzes- oder Rechtsprechungsänderungen überholt sein.

Da kein Gebäude vorhanden ist, entfällt die sonst übliche Berücksichtigung von Gebäudeart, Baujahr oder statistischer Miete vollständig – allein der Bodenwert ist maßgeblich.

Dies kann insbesondere bei baureifem Land in gefragten Lagen zu vergleichsweise hohen Grundsteuerwerten führen, da hier häufig hohe Bodenrichtwerte angesetzt werden.

Einige Bundesländer sehen für baureife, aber unbebaute Grundstücke zudem eine erhöhte Grundsteuer C vor, um Bauland-Spekulation entgegenzuwirken.

Da Bodenrichtwertzonen mitunter kleinräumig abgegrenzt sind, können bereits wenige hundert Meter Entfernung zu spürbaren Unterschieden im angesetzten Wert führen.

Grenzt das Grundstück an eine Zonengrenze oder weist es untypische Eigenschaften auf, kann ein Gutachten die individuellen Abweichungen vom pauschalen Zonenwert nachvollziehbar belegen.