Verkehrswertermittlung von Freiflächen-Photovoltaik: Solarparkflächen richtig bewerten
Planungsrechtlicher Reifegrad, Pachtbarwert und Rückbau – Wertermittlung landwirtschaftlicher Flächen mit PV-Nutzung
WeiterlesenPlanungsrechtlicher Reifegrad, Pachtbarwert und Rückbau – Wertermittlung landwirtschaftlicher Flächen mit PV-Nutzung
WeiterlesenGrundsteuer A oder B? Warum die Zuordnung einer Fläche über die Höhe der Steuer entscheidet
WeiterlesenBei unbebauten Grundstücken ergibt sich der Grundsteuerwert im Bundesmodell schlicht aus der Grundstücksfläche multipliziert mit dem amtlichen Bodenrichtwert der jeweiligen Zone, ohne weitere individuelle Anpassungen.
WeiterlesenErscheint der amtliche Bodenrichtwert im Einzelfall überhöht, kann über ein Gutachten ein niedrigerer, individuell nachgewiesener gemeiner Wert vorgelegt werden, um den Grundsteuerwertbescheid entsprechend korrigieren zu lassen.
WeiterlesenUnbebaute Grundstücke werden im Erbfall grundsätzlich anhand der aktuellen Bodenrichtwerte multipliziert mit der Grundstücksfläche bewertet. Individuelle Besonderheiten wie Zuschnitt oder Erschließungszustand können über ein Gutachten zusätzlich berücksichtigt werden.
WeiterlesenDer Bodenrichtwert ist ein durchschnittlicher Lagewert pro Quadratmeter unbebauten Baulands, den die Gutachterausschüsse jährlich veröffentlichen. Er bildet die Grundlage für die Bodenwertermittlung und damit einen wesentlichen Baustein des Verkehrswerts.
WeiterlesenBeim Vergleichswertverfahren wird der Wert einer Immobilie aus tatsächlich erzielten Kaufpreisen vergleichbarer, bereits verkaufter Objekte abgeleitet. Es eignet sich besonders für Eigentumswohnungen und Einfamilienhäuser mit ausreichender Vergleichsdatenlage.
WeiterlesenDie Mikrolage – also die unmittelbare Umgebung eines Grundstücks – wirkt sich oft stärker auf den Wert aus als die allgemeine Stadtlage. Faktoren wie Nachbarbebauung, Lärm, Aussicht oder Nähe zu Infrastruktur sind entscheidend.
WeiterlesenGrundsteuerwert und Verkehrswert sind zwei unabhängige Wertgrößen mit unterschiedlichem Zweck: Der Grundsteuerwert wird pauschaliert nach dem Bewertungsgesetz für die Grundsteuer ab 2025 ermittelt, der Verkehrswert bildet den tatsächlich erzielbaren Marktpreis ab. Beide Werte können erheblich voneinander abweichen.
WeiterlesenDie Urteile II R 25/24, II R 31/24 und II R 3/25 vom 12. November 2025: Was der BFH entschieden hat, wo Spielräume bleiben – und warum das letzte Wort noch nicht gesprochen ist
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