Das Bundesmodell, das die Mehrheit der Bundesländer anwendet, orientiert sich stark am tatsächlichen Immobilienwert und berücksichtigt Bodenrichtwert, Grundstücksfläche, Gebäudeart, Baujahr und statistische Nettokaltmieten.
Bayern verwendet dagegen ein reines Flächenmodell, das unabhängig vom Immobilienwert allein an Grundstücks- und Gebäudefläche anknüpft, während Baden-Württemberg ein modifiziertes Bodenwertmodell nutzt.
Welches Modell im jeweiligen Bundesland gilt, bestimmt maßgeblich, welche Unterlagen und Nachweise für eine Korrektur oder einen Einspruch relevant sind.
Neben Bayern und Baden-Württemberg wenden auch Hessen und Niedersachsen mit dem Flächen-Lage-Modell sowie Hamburg mit dem Wohnlagemodell eigene, vom Bundesmodell abweichende Berechnungswege an.
Eigentümer mit Immobilien in mehreren Bundesländern sollten daher für jedes Objekt gesondert prüfen, welches Modell gilt, da sich sowohl die Berechnungsgrundlage als auch die notwendigen Nachweise erheblich unterscheiden können.
Hinweis: Die Inhalte dieses Beitrags dienen ausschließlich der allgemeinen Information und stellen keine Rechts-, Steuer-, Finanz- oder Anlageberatung dar. Sie ersetzen nicht die individuelle Beratung durch einen zugelassenen Rechtsanwalt, Steuerberater oder Finanzberater. Trotz sorgfältiger Recherche übernehmen wir keine Gewähr für die Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität der bereitgestellten Informationen. Für konkrete rechtliche oder steuerliche Fragen wenden Sie sich bitte an einen qualifizierten Fachberater.



