Die Wahl des passenden Verfahrens richtet sich nach der tatsächlichen Nutzung der Immobilie zum jeweiligen Bewertungsstichtag, nicht nach der beabsichtigten künftigen Nutzung.

Bei gemischt genutzten Objekten, etwa einem selbstbewohnten Zweifamilienhaus mit vermieteter Einliegerwohnung, kombinieren wir beide Verfahren anteilig.

Für den Zugewinnausgleich ist entscheidend, dass beide Ehepartner nachvollziehen können, warum ein bestimmtes Verfahren gewählt wurde, um spätere Streitigkeiten zu vermeiden.

Bei einer nachträglichen Nutzungsänderung, etwa wenn die zuvor vermietete Wohnung nach Auszug der Mieter selbst bezogen wird, ändert sich auch das für den aktuellen Stichtag heranzuziehende Bewertungsverfahren entsprechend.

Beide Ehepartner sollten daher stets über tatsächliche Nutzungsänderungen informiert sein, um Missverständnisse bei der späteren Wertermittlung zu vermeiden.

Damit beide Seiten von derselben Zahl ausgehen, empfiehlt sich ein Verkehrswertgutachten.

Rechtlicher Hinweis

Hinweis: Die Inhalte dieses Beitrags dienen ausschließlich der allgemeinen Information und stellen keine Rechts-, Steuer-, Finanz- oder Anlageberatung dar. Sie ersetzen nicht die individuelle Beratung durch einen zugelassenen Rechtsanwalt, Steuerberater oder Finanzberater. Trotz sorgfältiger Recherche übernehmen wir keine Gewähr für die Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität der bereitgestellten Informationen. Für konkrete rechtliche oder steuerliche Fragen wenden Sie sich bitte an einen qualifizierten Fachberater.