In der Praxis empfiehlt es sich, frühzeitig einen unabhängigen, öffentlich bestellten Sachverständigen gemeinsam zu beauftragen, um eine für alle Seiten nachvollziehbare und akzeptierte Wertgrundlage zu schaffen.

Scheitert auch dieser Versuch, bleibt als letztes Mittel die Teilungsversteigerung, bei der die Immobilie zwangsweise verwertet wird – meist zu einem Erlös unterhalb des eigentlichen Verkehrswerts.

Da eine Teilungsversteigerung für alle Beteiligten finanziell nachteilig sein kann, dient ein belastbares Gutachten oft dazu, genau dieses Verfahren zu vermeiden.

Vor einer Teilungsversteigerung kann das Nachlassgericht oder ein von den Miterben gemeinsam beauftragter Gutachter häufig eine einvernehmliche Lösung vorbereiten, etwa durch Vorschläge für eine Abfindung des ausscheidungswilligen Miterben.

Zuständig für die Teilungsversteigerung ist das Amtsgericht als Vollstreckungsgericht am Belegenheitsort der Immobilie; das Verfahren dauert erfahrungsgemäß mehrere Monate und ist mit zusätzlichen Kosten verbunden.

Für den Nachweis eines niedrigeren gemeinen Werts gegenüber dem Finanzamt nach § 198 BewG benötigen Sie ein Verkehrswertgutachten.

Rechtlicher Hinweis

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