Ist der Eigentümer verhindert, kann die Besichtigung auch durch einen Bevollmächtigten, etwa einen Angehörigen oder Verwalter, begleitet werden, sofern Zugang zur Immobilie gewährleistet ist.

Wichtige Informationen wie durchgeführte Sanierungen, bekannte Mängel oder besondere rechtliche Verhältnisse sollten uns in diesem Fall vorab schriftlich mitgeteilt werden.

Bei vermieteten Immobilien ist zudem die rechtzeitige Ankündigung des Besichtigungstermins gegenüber dem Mieter unter Einhaltung der gesetzlichen Fristen erforderlich.

Bei größeren Wohnungseigentümergemeinschaften kann zusätzlich die Anwesenheit des Verwalters sinnvoll sein, um Fragen zu Gemeinschaftseigentum, Rücklagen oder anstehenden Beschlüssen direkt zu klären.

Grundsätzlich gilt: Je vollständiger die vor Ort verfügbaren Informationen, desto zügiger und präziser lässt sich die anschließende Wertermittlung durchführen.