Für den deutschen Rechtsverkehr, etwa gegenüber Finanzamt oder Gericht, bleibt grundsätzlich die deutsche Fassung maßgeblich, eine englische Version dient meist ergänzenden Zwecken.
Bei internationalen Auftraggebern stimmen wir frühzeitig mit Ihnen ab, ob eine parallele zweisprachige Fassung oder eine nachträgliche beglaubigte Übersetzung sinnvoller ist.
Zusätzliche Übersetzungskosten kalkulieren wir bereits im Vorfeld der Beauftragung transparent und stimmen diese gemeinsam mit Ihnen ab.
Bei Verhandlungen mit internationalen Investoren oder ausländischen Miterben wird häufig eine zweisprachige Zusammenfassung der wichtigsten Ergebnisse als praktikable Zwischenlösung gewählt.
Eine beglaubigte Übersetzung durch einen vereidigten Übersetzer ist insbesondere dann erforderlich, wenn das Gutachten im Ausland vor Behörden oder Gerichten vorgelegt werden soll.
Eine vollständige Honorarübersicht mit Festpreisen finden Sie unter Kosten eines Gutachtens.
Hinweis: Die Inhalte dieses Beitrags dienen ausschließlich der allgemeinen Information und stellen keine Rechts-, Steuer-, Finanz- oder Anlageberatung dar. Sie ersetzen nicht die individuelle Beratung durch einen zugelassenen Rechtsanwalt, Steuerberater oder Finanzberater. Trotz sorgfältiger Recherche übernehmen wir keine Gewähr für die Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität der bereitgestellten Informationen. Für konkrete rechtliche oder steuerliche Fragen wenden Sie sich bitte an einen qualifizierten Fachberater.



