Welche Fristen gelten für Einwendungen gegen ein Gerichtsgutachten?
Warum die fachliche Prüfung früh beginnen muss und was nach Ablauf der Frist noch möglich ist
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WeiterlesenWelche Gründe tragen, welche Frist gilt — und warum ein unliebsames Ergebnis allein nicht genügt
WeiterlesenGrundsätzlich ist jedes Gericht in seinem eigenen Verfahren unabhängig in der Auswahl des Sachverständigen. Bei erheblich abweichenden Ergebnissen können die Parteien die jeweiligen Gutachten im anderen Verfahren als zusätzliches Beweismittel einbringen.
WeiterlesenEin gerichtlich eingeholtes Gutachten ist für die Entscheidung des Gerichts von hohem Gewicht, rechtlich aber nicht absolut bindend – das Gericht würdigt es im Rahmen seiner freien Beweiswürdigung zusammen mit allen übrigen Beweismitteln.
WeiterlesenEin Obergutachten ist ein zusätzliches, meist von einem besonders erfahrenen Sachverständigen erstelltes Gutachten, das bei erheblichen Widersprüchen zwischen mehreren vorliegenden Gutachten eine abschließende, übergeordnete fachliche Einschätzung liefern soll.
WeiterlesenBesteht der begründete Verdacht der Befangenheit, etwa durch persönliche oder geschäftliche Beziehungen zu einer Partei, kann bei gerichtlich bestellten Sachverständigen ein förmlicher Ablehnungsantrag gestellt werden.
WeiterlesenEin Privatgutachten wird von einer Partei selbst und auf eigene Kosten in Auftrag gegeben. Vor Gericht gilt es rechtlich lediglich als qualifizierter Parteivortrag, nicht als unabhängiges Sachverständigengutachten im technischen Sinn.
WeiterlesenJa, Parteien können Einwände gegen ein gerichtliches Gutachten erheben, etwa durch ergänzende Fragen an den Sachverständigen, ein Gegengutachten oder den Antrag auf Anhörung beziehungsweise Austausch des Gutachters bei begründeten Zweifeln.
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