Dieser Beitrag dient ausschließlich der allgemeinen Information und stellt weder eine Rechts-, Steuer- oder Finanzberatung noch eine Wertermittlung im Einzelfall dar. Trotz sorgfältiger Recherche übernehmen wir keine Gewähr für Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität. Für konkrete Fragen wenden Sie sich bitte an einen Rechtsanwalt oder Steuerberater. Ältere Inhalte können durch Gesetzes- oder Rechtsprechungsänderungen überholt sein.
Solche im Grundbuch eingetragenen Belastungen sind bei jedem Eigentümerwechsel automatisch zu übernehmen und wirken sich unabhängig vom aktuellen Eigentümer dauerhaft auf die Nutzbarkeit des Grundstücks aus.
Wir bewerten den konkreten Einfluss der Belastung, etwa wie stark ein Wegerecht die bauliche Nutzung oder den Gartenbereich tatsächlich einschränkt.
Bei besonders gravierenden Belastungen, die eine sinnvolle bauliche Nutzung nahezu ausschließen, kann der Wertabschlag erheblich über dem hinausgehen, was auf den ersten Blick angenommen würde.
Auch die konkrete Lage der Belastung auf dem Grundstück spielt eine Rolle: Ein Wegerecht am äußersten Grundstücksrand wirkt sich meist deutlich geringer aus als eines mitten durch den nutzbaren Gartenbereich.
Vor dem Erwerb eines belasteten Grundstücks empfiehlt sich stets eine genaue Prüfung des Grundbuchs, um sämtliche eingetragenen Rechte Dritter vollständig zu erfassen.