Dieser Beitrag dient ausschließlich der allgemeinen Information und stellt weder eine Rechts-, Steuer- oder Finanzberatung noch eine Wertermittlung im Einzelfall dar. Trotz sorgfältiger Recherche übernehmen wir keine Gewähr für Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität. Für konkrete Fragen wenden Sie sich bitte an einen Rechtsanwalt oder Steuerberater. Ältere Inhalte können durch Gesetzes- oder Rechtsprechungsänderungen überholt sein.
Bauliche Mängel wie ein sanierungsbedürftiges Dach, alte Fenster oder eine veraltete Heizungsanlage führen zu Abschlägen, da ein Käufer diese Kosten in seiner Kaufpreisvorstellung einpreisen würde.
Auch rechtliche Belastungen mindern den Wert: eingetragene Wohnrechte, Nießbrauch, Wegerechte zugunsten Dritter oder ungünstige Erbbaurechtsverträge schränken die Verwertbarkeit ein.
Standortbezogene Faktoren wie Verkehrslärm, Nähe zu Gewerbe- oder Industrieflächen sowie eine schlechte Anbindung an den öffentlichen Nahverkehr wirken sich ebenfalls dämpfend auf den erzielbaren Wert aus.
Auch eine ungewöhnliche Grundstücksform, etwa ein sehr schmaler Zuschnitt oder ein Hanggrundstück mit erschwerter Erschließung, kann die bauliche Nutzbarkeit einschränken und sich entsprechend wertmindernd auswirken.
Umgekehrt lassen sich manche dieser Mängel durch bauliche oder rechtliche Maßnahmen, etwa eine nachträgliche Baulast oder Grunddienstbarkeit, teilweise kompensieren, was bei der Einschätzung berücksichtigt werden sollte.