Wann kann ein Sachverständiger wegen Befangenheit abgelehnt werden?
Welche Gründe tragen, welche Frist gilt — und warum ein unliebsames Ergebnis allein nicht genügt
WeiterlesenWelche Gründe tragen, welche Frist gilt — und warum ein unliebsames Ergebnis allein nicht genügt
WeiterlesenWarum die fachliche Prüfung früh beginnen muss und was nach Ablauf der Frist noch möglich ist
WeiterlesenEine fachliche Zweitmeinung kann bestehende Zweifel an einem Gutachten objektiv einordnen und entweder bestätigen oder relativieren. Sie wird häufig vor größeren finanziellen Entscheidungen oder bei Streitigkeiten zwischen mehreren Parteien eingeholt.
WeiterlesenEin Bauschadensgutachten analysiert technisch die Ursache und den Umfang konkreter Bauschäden, während das Verkehrswertgutachten deren wirtschaftliche Auswirkung auf den Gesamtwert der Immobilie beziffert. Beide Gutachten ergänzen sich bei wertrelevanten Schäden.
WeiterlesenEin Schiedsgutachten ist ein vertraglich zwischen den Parteien vereinbartes, für beide Seiten verbindliches Gutachten, das eine gerichtliche Auseinandersetzung über strittige Wertfragen von vornherein vermeiden soll.
WeiterlesenEin Verkehrswertgutachten ermittelt den Marktwert einer Immobilie, während ein Schadensgutachten konkrete Bauschäden dokumentiert und deren Ursache sowie Beseitigungskosten feststellt. Beide Gutachtenarten ergänzen sich häufig bei wertmindernden Mängeln.
WeiterlesenNein, automatisierte Online-Schätzungen können erste Anhaltspunkte liefern, ersetzen aber kein rechtlich belastbares Verkehrswertgutachten, da sie individuelle Objektbesonderheiten, rechtliche Verhältnisse und den tatsächlichen Zustand nicht erfassen können.
WeiterlesenBeruht ein Gutachten auf bewusst falschen Angaben des Auftraggebers, kann dies das Ergebnis verfälschen und im Streitfall zur Unverwertbarkeit des Gutachtens sowie zu rechtlichen Konsequenzen für den Auftraggeber führen.
WeiterlesenEine gesetzlich einheitliche Aufbewahrungsfrist existiert nicht. Als öffentlich bestellter Sachverständiger sind wir jedoch nach den Vorschriften unserer bestellenden Kammer verpflichtet, Gutachten und Arbeitsunterlagen mindestens zehn Jahre aufzubewahren.
WeiterlesenWir lassen uns fachlich nicht durch Wünsche des Auftraggebers beeinflussen. Auftraggeber können jedoch durch vollständige, wahrheitsgemäße Angaben und Unterlagen zu einem präzisen und für sie günstigen, aber korrekten Ergebnis beitragen.
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