Mehrfamilienhäuser bewerten: Ertragswert, Liegenschaftszinssatz und die Fallen im Bestand
Warum der Abstand zwischen Ist- und Marktmiete, der Liegenschaftszinssatz und der Instandhaltungsrückstand den Wert bestimmen
WeiterlesenWarum der Abstand zwischen Ist- und Marktmiete, der Liegenschaftszinssatz und der Instandhaltungsrückstand den Wert bestimmen
WeiterlesenWarum die typisierten Tabellenwerte hier nicht weiterhelfen und wie sich die Restnutzungsdauer stattdessen begründen lässt
WeiterlesenWarum die gesicherte Netzanschlussleistung wichtiger ist als die Fläche – und wie Ertragswert, DCF und die Trennung von Gebäude und Technik im Gutachten zusammenspielen
WeiterlesenDie Restnutzungsdauer beschreibt die Zeitspanne, in der ein Gebäude bei gewöhnlicher Instandhaltung wirtschaftlich weiter nutzbar ist. Sie beeinflusst maßgeblich sowohl die Alterswertminderung im Sachwertverfahren als auch den Vervielfältiger im Ertragswertverfahren.
WeiterlesenWertmindernd wirken unter anderem Sanierungsstau, veraltete Haustechnik, ungünstiger Grundrisszuschnitt, Lärm- oder Geruchsbelastungen, Rechte Dritter wie Wohnrechte, sowie eine schlechte Energieeffizienz. Wir berücksichtigen diese Faktoren über Abschläge im Wertermittlungsverfahren.
WeiterlesenDer BFH stellt klar: Auch denkmalgeschützte Gebäude haben eine endliche Restnutzungsdauer und keinen Bodenwert von null.
WeiterlesenEnde 2025 hat sich das Umfeld für die steuerliche Geltendmachung einer kürzeren Restnutzungsdauer spürbar verbessert. Das restriktive BMF-Schreiben vom 22. Februar 2023 ist vollständig aufgehoben, und die geplante Beschränkung des Nachweises auf öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige ist endgültig vom Tisch.
WeiterlesenDer BFH bekräftigt die Methodenfreiheit bei RND-Gutachten und weist überbordende BMF-Anforderungen an die Gutachterzertifizierung zurück.
WeiterlesenDas BFH-Grundsatzurteil zur Restnutzungsdauer: Kein Bausubstanzgutachten erforderlich – jede sachverständig gestützte Methode genügt.
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