Wir verlassen uns bei bestimmten Angaben, etwa zu durchgeführten Sanierungen oder rechtlichen Verhältnissen, teilweise auf Ihre Auskünfte, sofern diese plausibel erscheinen.
Stellt sich später heraus, dass wesentliche Angaben bewusst falsch waren, kann dies die Grundlage des Gutachtens erschüttern und im gerichtlichen Verfahren zu dessen Zurückweisung führen.
Bei vorsätzlicher Täuschung von uns, etwa gegenüber dem Finanzamt, drohen dem Auftraggeber zusätzlich eigenständige steuer- oder zivilrechtliche Konsequenzen.
Um dieses Risiko zu begrenzen, fragen wir bei besonders wertrelevanten Angaben, etwa zu durchgeführten Sanierungen oder bestehenden Rechten Dritter, gezielt nach unterstützenden Belegen und Nachweisen.
Auftraggeber sind gut beraten, sämtliche relevanten Unterlagen von Beginn an vollständig und wahrheitsgemäß offenzulegen, da sich Unstimmigkeiten im weiteren Verfahren meist ohnehin aufklären.
Wer das Gutachten erstellt und mit welcher Erfahrung, steht unter Qualifikation und Werdegang.
Hinweis: Die Inhalte dieses Beitrags dienen ausschließlich der allgemeinen Information und stellen keine Rechts-, Steuer-, Finanz- oder Anlageberatung dar. Sie ersetzen nicht die individuelle Beratung durch einen zugelassenen Rechtsanwalt, Steuerberater oder Finanzberater. Trotz sorgfältiger Recherche übernehmen wir keine Gewähr für die Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität der bereitgestellten Informationen. Für konkrete rechtliche oder steuerliche Fragen wenden Sie sich bitte an einen qualifizierten Fachberater.



