Die ImmoWertV gibt zwar das methodische Grundgerüst vor, lässt aber bewusst Spielraum für die fachliche Einschätzung individueller, objektspezifischer Besonderheiten, die je nach Gutachter unterschiedlich gewichtet werden können.

Auch die Auswahl und Interpretation von Vergleichsdaten, etwa welche verkauften Objekte als tatsächlich vergleichbar gelten, kann zwischen zwei erfahrenen Sachverständigen variieren.

Größere Abweichungen von mehr als zehn bis fünfzehn Prozent deuten allerdings häufig auf methodische Fehler oder unzureichende Objektkenntnis eines der beteiligten Gutachter hin und sollten hinterfragt werden.

Auch unterschiedliche Stichtage, etwa wenn zwei Gutachten mit geringem zeitlichem Abstand erstellt wurden, können bei volatilen Marktphasen zu nennenswerten Wertunterschieden führen.

Bei größeren Diskrepanzen lohnt sich stets ein Vergleich der jeweils herangezogenen Vergleichsobjekte und angewandten Verfahren, um die Ursache der Abweichung sachlich nachzuvollziehen.

Weicht ein vorliegendes Gutachten erkennbar ab, hilft eine unabhängige Second Opinion.

Rechtlicher Hinweis

Hinweis: Die Inhalte dieses Beitrags dienen ausschließlich der allgemeinen Information und stellen keine Rechts-, Steuer-, Finanz- oder Anlageberatung dar. Sie ersetzen nicht die individuelle Beratung durch einen zugelassenen Rechtsanwalt, Steuerberater oder Finanzberater. Trotz sorgfältiger Recherche übernehmen wir keine Gewähr für die Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität der bereitgestellten Informationen. Für konkrete rechtliche oder steuerliche Fragen wenden Sie sich bitte an einen qualifizierten Fachberater.