Die Unabhängigkeit und Unparteilichkeit gehört zu unseren zentralen Berufspflichten und lässt sich mit unserem Berufsethos nicht vereinbaren, Ergebnisse auf Wunsch des Auftraggebers zu verändern.
Auftraggeber können uns jedoch aktiv unterstützen, indem sie uns sämtliche wertrelevanten Informationen und Nachweise, etwa über durchgeführte Modernisierungen, vollständig zur Verfügung stellen.
Versuche, ein Gutachten gezielt zu manipulieren, gefährden nicht nur die Verwertbarkeit des Ergebnisses, sondern können auch rechtliche und berufsrechtliche Konsequenzen für beide Seiten nach sich ziehen.
Zulässig und sogar erwünscht ist es dagegen, uns sämtliche relevanten Fakten und Besonderheiten der Immobilie mitzuteilen, damit diese im Rahmen der fachlichen Bewertung angemessen berücksichtigt werden können.
Die Grenze verläuft dort, wo nicht mehr die vollständige Information, sondern die gezielte Beeinflussung des Ergebnisses im Sinne des Auftraggebers bezweckt wird.
Zur Person hinter den Gutachten: Qualifikation und Werdegang.
Hinweis: Die Inhalte dieses Beitrags dienen ausschließlich der allgemeinen Information und stellen keine Rechts-, Steuer-, Finanz- oder Anlageberatung dar. Sie ersetzen nicht die individuelle Beratung durch einen zugelassenen Rechtsanwalt, Steuerberater oder Finanzberater. Trotz sorgfältiger Recherche übernehmen wir keine Gewähr für die Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität der bereitgestellten Informationen. Für konkrete rechtliche oder steuerliche Fragen wenden Sie sich bitte an einen qualifizierten Fachberater.



