Dieser Beitrag dient ausschließlich der allgemeinen Information und stellt weder eine Rechts-, Steuer- oder Finanzberatung noch eine Wertermittlung im Einzelfall dar. Trotz sorgfältiger Recherche übernehmen wir keine Gewähr für Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität. Für konkrete Fragen wenden Sie sich bitte an einen Rechtsanwalt oder Steuerberater. Ältere Inhalte können durch Gesetzes- oder Rechtsprechungsänderungen überholt sein.
Das Finanzamt erfasst zunächst getrennt, welcher Flächenanteil des Gebäudes zu Wohnzwecken und welcher gewerblich genutzt wird, da hierfür unterschiedliche Ertrags- beziehungsweise Sachwertansätze gelten.
Im Bundesmodell wird für den Wohnanteil häufig eine andere Steuermesszahl angewendet als für den gewerblichen Anteil, was die Berechnung entsprechend komplexer macht.
Eine genaue, im Grundriss dokumentierte Flächenaufteilung erleichtert dem Finanzamt die korrekte anteilige Zuordnung erheblich und kann spätere Streitigkeiten vermeiden.
Ändert sich der Nutzungsanteil im Zeitverlauf, etwa weil eine zuvor gewerblich genutzte Fläche in Wohnraum umgewandelt wird, muss dies dem Finanzamt erneut angezeigt werden, damit der Grundsteuerwert entsprechend fortgeschrieben wird.
Eine im Grundriss dokumentierte, stichtagsgenaue Flächenaufteilung erleichtert sowohl die ursprüngliche Feststellung als auch spätere Anpassungen erheblich.