Bodenrichtwerte stellen naturgemäß nur einen Durchschnittswert für eine ganze Zone dar und können individuelle Nachteile eines konkreten Grundstücks, etwa ungünstigen Zuschnitt oder Altlasten, nicht abbilden.

Wir können diese individuellen Besonderheiten berücksichtigen und einen niedrigeren, dem tatsächlichen gemeinen Wert entsprechenden Ansatz gegenüber dem Finanzamt begründen.

Da dieser Nachweis nur bei erheblichen Abweichungen anerkannt wird, sollte vorab geprüft werden, ob sich der gutachterliche Aufwand angesichts der laufenden Steuerersparnis tatsächlich lohnt.

Viele Gutachterausschüsse veröffentlichen die genauen Grenzen ihrer Bodenrichtwertzonen inzwischen online, etwa über landeseigene Geoportale, sodass sich eine Grenzlage des eigenen Grundstücks leicht überprüfen lässt.

Liegt ein Grundstück nahe der Grenze zweier Zonen mit deutlich unterschiedlichem Wertniveau, lohnt sich eine genaue Prüfung, welcher Wert tatsächlich zutreffend angesetzt wurde.

Den Nachweis des niedrigeren gemeinen Werts führt das Verkehrswertgutachten.

Rechtlicher Hinweis

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