Das Bauschadensgutachten erfordert häufig bauphysikalische oder bautechnische Spezialkenntnisse, etwa zur Ursachenanalyse von Feuchtigkeitsschäden oder Rissbildungen im Mauerwerk.
Erst auf Basis dieser technischen Feststellungen können wir als Immobiliensachverständige die wirtschaftlichen Auswirkungen auf den Verkehrswert sachgerecht einschätzen und in unser Gutachten einbeziehen.
Bei komplexen Schadensbildern arbeiten wir als Immobiliengutachter daher häufig eng mit Bausachverständigen zusammen, um sowohl technische als auch wertermittlungsrechtliche Aspekte fundiert abzudecken.
Rechtlich betrachtet ist das Bauschadensgutachten eher technischer, das Verkehrswertgutachten eher wirtschaftlicher Natur – beide ergänzen sich, ersetzen einander aber nicht.
Für gerichtliche oder steuerliche Zwecke wird in der Regel dennoch stets ein eigenständiges Verkehrswertgutachten verlangt, selbst wenn bereits ein detailliertes Schadensgutachten vorliegt.
Eine vollständige, für Dritte nachvollziehbare Herleitung liefert das Verkehrswertgutachten.
Hinweis: Die Inhalte dieses Beitrags dienen ausschließlich der allgemeinen Information und stellen keine Rechts-, Steuer-, Finanz- oder Anlageberatung dar. Sie ersetzen nicht die individuelle Beratung durch einen zugelassenen Rechtsanwalt, Steuerberater oder Finanzberater. Trotz sorgfältiger Recherche übernehmen wir keine Gewähr für die Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität der bereitgestellten Informationen. Für konkrete rechtliche oder steuerliche Fragen wenden Sie sich bitte an einen qualifizierten Fachberater.



