Je vollständiger die vorliegenden Unterlagen, desto präziser und schneller können wir den Zustand der Immobilie zum maßgeblichen Bewertungsstichtag rekonstruieren.
Bei fehlenden Bauunterlagen können wir Ersatzunterlagen beim Bauamt anfordern, was jedoch zusätzliche Zeit in Anspruch nehmen kann.
Besonders hilfreich sind zudem Fotos aus der Zeit kurz vor oder nach dem Erbfall, um den damaligen baulichen Zustand nachvollziehbar zu dokumentieren.
Die Wohnflächenberechnung sollte nach der Wohnflächenverordnung (WoFlV) erfolgen; liegt keine aktuelle Berechnung vor, ermitteln wir die Flächen im Rahmen der Objektbesichtigung anhand vorhandener Baupläne neu.
Eine vollständige Bauakte erleichtert die Einschätzung von Baujahr, Bauweise und späteren Umbauten erheblich und kann bei Bedarf gegen Gebühr beim zuständigen Bauordnungsamt angefordert werden.
Im Erbfall ist der steuerlich belastbare Nachweis das Verkehrswertgutachten.
Hinweis: Die Inhalte dieses Beitrags dienen ausschließlich der allgemeinen Information und stellen keine Rechts-, Steuer-, Finanz- oder Anlageberatung dar. Sie ersetzen nicht die individuelle Beratung durch einen zugelassenen Rechtsanwalt, Steuerberater oder Finanzberater. Trotz sorgfältiger Recherche übernehmen wir keine Gewähr für die Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität der bereitgestellten Informationen. Für konkrete rechtliche oder steuerliche Fragen wenden Sie sich bitte an einen qualifizierten Fachberater.



