Rechtlicher Hinweis

Dieser Beitrag dient ausschließlich der allgemeinen Information und stellt weder eine Rechts-, Steuer- oder Finanzberatung noch eine Wertermittlung im Einzelfall dar. Trotz sorgfältiger Recherche übernehmen wir keine Gewähr für Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität. Für konkrete Fragen wenden Sie sich bitte an einen Rechtsanwalt oder Steuerberater. Ältere Inhalte können durch Gesetzes- oder Rechtsprechungsänderungen überholt sein.

Je niedriger der Liegenschaftszinssatz, desto höher fällt der resultierende Ertragswert aus, da künftige Erträge stärker gewichtet werden – deshalb variiert er deutlich nach Objektart und Lage.

Für gut vermietete Wohnimmobilien in gefragten Lagen setzen Gutachterausschüsse häufig niedrigere Liegenschaftszinssätze an als für Gewerbeobjekte oder Immobilien in strukturschwachen Regionen.

Da der Zinssatz erheblichen Einfluss auf das Ergebnis hat, veröffentlichen die Gutachterausschüsse regelmäßig aktualisierte Werte, die wir für unser Gutachten heranziehen.

Der Liegenschaftszinssatz unterscheidet sich methodisch vom allgemeinen Kapitalmarktzins, da er speziell die langfristige, grundstücksbezogene Verzinsung unter Berücksichtigung von Wertänderungsrisiken abbildet.

Für unübliche oder sehr spezielle Objektarten, für die kein spezifischer Liegenschaftszinssatz veröffentlicht ist, müssen wir einen sachgerechten Wert eigenständig fachlich begründet ableiten.