Je niedriger der Liegenschaftszinssatz, desto höher fällt der resultierende Ertragswert aus, da künftige Erträge stärker gewichtet werden – deshalb variiert er deutlich nach Objektart und Lage.

Für gut vermietete Wohnimmobilien in gefragten Lagen setzen Gutachterausschüsse häufig niedrigere Liegenschaftszinssätze an als für Gewerbeobjekte oder Immobilien in strukturschwachen Regionen.

Da der Zinssatz erheblichen Einfluss auf das Ergebnis hat, veröffentlichen die Gutachterausschüsse regelmäßig aktualisierte Werte, die wir für unser Gutachten heranziehen.

Der Liegenschaftszinssatz unterscheidet sich methodisch vom allgemeinen Kapitalmarktzins, da er speziell die langfristige, grundstücksbezogene Verzinsung unter Berücksichtigung von Wertänderungsrisiken abbildet.

Für unübliche oder sehr spezielle Objektarten, für die kein spezifischer Liegenschaftszinssatz veröffentlicht ist, müssen wir einen sachgerechten Wert eigenständig fachlich begründet ableiten.

Vermietete Objekte werden nach den §§ 27 bis 34 ImmoWertV bewertet — die Grundlagen dazu im Ertragswertverfahren.

Rechtlicher Hinweis

Hinweis: Die Inhalte dieses Beitrags dienen ausschließlich der allgemeinen Information und stellen keine Rechts-, Steuer-, Finanz- oder Anlageberatung dar. Sie ersetzen nicht die individuelle Beratung durch einen zugelassenen Rechtsanwalt, Steuerberater oder Finanzberater. Trotz sorgfältiger Recherche übernehmen wir keine Gewähr für die Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität der bereitgestellten Informationen. Für konkrete rechtliche oder steuerliche Fragen wenden Sie sich bitte an einen qualifizierten Fachberater.