Wie wird eine Immobilie bewertet, die im Rahmen vorweggenommener Erbfolge übertragen wird?
Bei vorweggenommener Erbfolge gelten grundsätzlich dieselben Bewertungsregeln wie bei einer Schenkung. Vereinbarte Gegenleistungen wie Nießbrauch, Wohnrecht oder Versorgungsleistungen mindern den steuerlich relevanten Übertragungswert entsprechend.
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