Dieser Beitrag dient ausschließlich der allgemeinen Information und stellt weder eine Rechts-, Steuer- oder Finanzberatung noch eine Wertermittlung im Einzelfall dar. Trotz sorgfältiger Recherche übernehmen wir keine Gewähr für Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität. Für konkrete Fragen wenden Sie sich bitte an einen Rechtsanwalt oder Steuerberater. Ältere Inhalte können durch Gesetzes- oder Rechtsprechungsänderungen überholt sein.
Vereinbaren Übergeber und Übernehmer eine Gegenleistung, etwa eine monatliche Rente oder Pflegeleistungen, wird zunächst der Kapitalwert dieser Verpflichtung nach versicherungsmathematischen Grundsätzen berechnet.
Übersteigt der Immobilienwert den Kapitalwert der Gegenleistung, liegt in Höhe der Differenz eine sogenannte gemischte Schenkung vor, die anteilig der Schenkungsteuer unterliegt.
Für eine steuerlich saubere Gestaltung ist eine fundierte, gutachterlich abgesicherte Wertermittlung beider Seiten – Immobilie und Versorgungsleistung – unerlässlich.
Bei einer Leibrente handelt es sich um gleichbleibende, lebenslange Zahlungen, während eine dauernde Last in ihrer Höhe an die Bedürftigkeit des Berechtigten angepasst werden kann – beide unterliegen beim Empfänger unterschiedlichen einkommensteuerlichen Regeln.
Der Übernehmer der Immobilie kann die vereinbarten Versorgungsleistungen unter bestimmten Voraussetzungen als Sonderausgaben steuerlich geltend machen, was die Gesamtbelastung der Übertragung zusätzlich beeinflusst.