Was passiert, wenn ich die Feststellungserklärung gar nicht abgegeben habe?
Wird die Feststellungserklärung nicht fristgerecht abgegeben, kann das Finanzamt den Grundsteuerwert schätzen und zusätzlich Verspätungszuschläge sowie Zwangsgelder festsetzen. Eine Nachreichung ist dennoch grundsätzlich möglich.
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