Welche Freibeträge gelten bei der Schenkung einer Immobilie?
Die persönlichen Freibeträge richten sich nach dem Verwandtschaftsgrad: Ehepartner erhalten 500.000 Euro, Kinder 400.000 Euro und Enkelkinder 200.000 Euro, alle zehn Jahre neu nutzbar. Für Nichtverwandte gilt lediglich ein Freibetrag von 20.000 Euro.
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