Wir ziehen dafür Kaufpreissammlungen der örtlichen Gutachterausschüsse heran und wählen Objekte mit möglichst ähnlicher Lage, Größe, Baujahr und Ausstattung aus.

Abweichungen zwischen dem Bewertungsobjekt und den Vergleichsfällen werden über sachgerechte Zu- und Abschläge ausgeglichen, etwa für unterschiedliche Wohnflächen, Balkone, Stellplätze oder den Modernisierungsgrad.

Das Verfahren gilt als besonders marktnah, da es direkt auf real erzielten Preisen basiert – vorausgesetzt, es liegen ausreichend aktuelle und vergleichbare Transaktionen vor.

Damit das Verfahren belastbare Ergebnisse liefert, sollten mindestens einige wenige, tatsächlich vergleichbare Transaktionen aus jüngerer Zeit und ähnlicher Lage vorliegen.

Bei sehr individuellen oder seltenen Objekten, etwa ungewöhnlichen Architektenhäusern, stößt das Vergleichswertverfahren mangels ausreichender Datenlage häufig an seine Grenzen und wird durch das Sachwertverfahren ergänzt.

Für Eigentumswohnungen und Reihenhäuser führt der Weg über das Vergleichswertverfahren.

Rechtlicher Hinweis

Hinweis: Die Inhalte dieses Beitrags dienen ausschließlich der allgemeinen Information und stellen keine Rechts-, Steuer-, Finanz- oder Anlageberatung dar. Sie ersetzen nicht die individuelle Beratung durch einen zugelassenen Rechtsanwalt, Steuerberater oder Finanzberater. Trotz sorgfältiger Recherche übernehmen wir keine Gewähr für die Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität der bereitgestellten Informationen. Für konkrete rechtliche oder steuerliche Fragen wenden Sie sich bitte an einen qualifizierten Fachberater.