Dieser Beitrag dient ausschließlich der allgemeinen Information und stellt weder eine Rechts-, Steuer- oder Finanzberatung noch eine Wertermittlung im Einzelfall dar. Trotz sorgfältiger Recherche übernehmen wir keine Gewähr für Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität. Für konkrete Fragen wenden Sie sich bitte an einen Rechtsanwalt oder Steuerberater. Ältere Inhalte können durch Gesetzes- oder Rechtsprechungsänderungen überholt sein.
Wir ziehen dafür Kaufpreissammlungen der örtlichen Gutachterausschüsse heran und wählen Objekte mit möglichst ähnlicher Lage, Größe, Baujahr und Ausstattung aus.
Abweichungen zwischen dem Bewertungsobjekt und den Vergleichsfällen werden über sachgerechte Zu- und Abschläge ausgeglichen, etwa für unterschiedliche Wohnflächen, Balkone, Stellplätze oder den Modernisierungsgrad.
Das Verfahren gilt als besonders marktnah, da es direkt auf real erzielten Preisen basiert – vorausgesetzt, es liegen ausreichend aktuelle und vergleichbare Transaktionen vor.
Damit das Verfahren belastbare Ergebnisse liefert, sollten mindestens einige wenige, tatsächlich vergleichbare Transaktionen aus jüngerer Zeit und ähnlicher Lage vorliegen.
Bei sehr individuellen oder seltenen Objekten, etwa ungewöhnlichen Architektenhäusern, stößt das Vergleichswertverfahren mangels ausreichender Datenlage häufig an seine Grenzen und wird durch das Sachwertverfahren ergänzt.