Zunächst prüfen wir, ob das Grundstück im Altlastenkataster der zuständigen Behörde verzeichnet ist oder konkrete Anhaltspunkte für eine Kontamination vorliegen, etwa durch frühere gewerbliche Nutzung.
Bestätigt sich der Verdacht, werden die voraussichtlichen Kosten für Bodengutachten, Sanierung und Entsorgung belasteten Materials vom unbelasteten Verkehrswert abgezogen.
Da Altlasten zusätzlich die Vermarktbarkeit einschränken und rechtliche Unsicherheiten bergen können, wird häufig ein weiterer, pauschaler Abschlag für dieses erhöhte Risiko angesetzt.
Bereits der bloße Verdacht einer Kontamination ohne abschließende Klärung kann sich wertmindernd auswirken, da potenzielle Käufer das verbleibende rechtliche und finanzielle Risiko einpreisen.
⚖ Gutachterliche Schlussfolgerung
Unser Maßstab ist die nachvollziehbare fachliche Herleitung: Wir ermitteln den Sachverhalt (Befund), führen eine sachliche Bewertung durch (Würdigung) und ziehen ein Fazit.
Nach erfolgter Sanierung und amtlicher Freigabe der Fläche kann der ursprüngliche Wertabschlag in der Regel vollständig entfallen, da die Altlast dann fachgerecht beseitigt wurde.
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Wie der Verkehrswert im Einzelfall hergeleitet wird, zeigt die Leistungsseite zum Verkehrswertgutachten.
Hinweis: Die Inhalte dieses Beitrags dienen ausschließlich der allgemeinen Information und stellen keine Rechts-, Steuer-, Finanz- oder Anlageberatung dar. Sie ersetzen nicht die individuelle Beratung durch einen zugelassenen Rechtsanwalt, Steuerberater oder Finanzberater. Trotz sorgfältiger Recherche übernehmen wir keine Gewähr für die Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität der bereitgestellten Informationen. Für konkrete rechtliche oder steuerliche Fragen wenden Sie sich bitte an einen qualifizierten Fachberater.



