Wir ermitteln zunächst den bereits erreichten Bautenstand und dessen Wert, etwa auf Basis von Bautagebüchern, Rechnungen und einer Vor-Ort-Begehung der Baustelle.

Zusätzlich wird der voraussichtliche Wert nach vollständiger Fertigstellung anhand der Baupläne und aktueller Baukostenkennwerte geschätzt, um sowohl den aktuellen als auch den zukünftigen Wert abzubilden.

Solche Zwischenbewertungen werden häufig für die bauzeitliche Finanzierung oder bei einem vorzeitigen Verkauf während der Bauphase benötigt.

Auch mögliche Verzögerungen im Bauablauf, etwa durch Lieferengpässe oder Nachträge, sollten bei einer Zwischenbewertung als Risikofaktor berücksichtigt werden.

Für Bauträgerfinanzierungen verlangen Banken häufig in regelmäßigen Abständen aktualisierte Bautenstandsberichte, um die fortschreitende Wertentwicklung nachvollziehen zu können.

Eine vollständige, für Dritte nachvollziehbare Herleitung liefert das Verkehrswertgutachten.

Rechtlicher Hinweis

Hinweis: Die Inhalte dieses Beitrags dienen ausschließlich der allgemeinen Information und stellen keine Rechts-, Steuer-, Finanz- oder Anlageberatung dar. Sie ersetzen nicht die individuelle Beratung durch einen zugelassenen Rechtsanwalt, Steuerberater oder Finanzberater. Trotz sorgfältiger Recherche übernehmen wir keine Gewähr für die Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität der bereitgestellten Informationen. Für konkrete rechtliche oder steuerliche Fragen wenden Sie sich bitte an einen qualifizierten Fachberater.