Da sich Bodenrichtwerte, Zinsniveau und Nachfrage laufend verändern, verliert ein Gutachten mit zunehmendem zeitlichen Abstand zum Stichtag an Aussagekraft für aktuelle Entscheidungen.
Banken, Gerichte und Finanzämter akzeptieren ältere Gutachten häufig nur noch mit Einschränkungen oder verlangen eine Nachtragsbestätigung durch uns.
Für konkrete Anlässe wie einen bevorstehenden Verkauf empfiehlt es sich, das Gutachten möglichst zeitnah zum geplanten Handlungsschritt erstellen zu lassen.
Eine feste gesetzliche Gültigkeitsdauer gibt es nicht – als grober Richtwert gelten Gutachten in stabilen Marktphasen häufig für etwa sechs bis zwölf Monate als hinreichend aktuell.
In Phasen starker Marktschwankungen, etwa bei schnell steigenden Zinsen, kann sich dieser Zeitraum spürbar verkürzen, da sich die Vergleichsdatenlage rascher verändert.
Alle Preise stehen vorab fest — nachzulesen unter Kosten eines Gutachtens.
Hinweis: Die Inhalte dieses Beitrags dienen ausschließlich der allgemeinen Information und stellen keine Rechts-, Steuer-, Finanz- oder Anlageberatung dar. Sie ersetzen nicht die individuelle Beratung durch einen zugelassenen Rechtsanwalt, Steuerberater oder Finanzberater. Trotz sorgfältiger Recherche übernehmen wir keine Gewähr für die Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität der bereitgestellten Informationen. Für konkrete rechtliche oder steuerliche Fragen wenden Sie sich bitte an einen qualifizierten Fachberater.



