Die Berufshaftpflichtversicherung schützt sowohl uns als auch den Auftraggeber, indem sie im Schadensfall die finanziellen Folgen eines nachweislich fehlerhaften Gutachtens abdeckt.

Uns als öffentlich bestelltem und vereidigtem Sachverständigen schreibt die Kammer eine Mindestversicherungssumme vor, die deutlich über den üblichen Marktstandards liegt.

Auftraggeber sollten vor Beauftragung aktiv nach dem Bestehen und der Deckungssumme einer Berufshaftpflichtversicherung fragen, insbesondere bei hochwertigen Immobilien oder rechtlich komplexen Fällen.

Übliche Deckungssummen bewegen sich je nach Kammer und Bestellungsumfang im Bereich mehrerer hunderttausend Euro pro Schadensfall, um auch bei hochpreisigen Immobilien einen angemessenen Schutz zu gewährleisten.

Ohne eine solche Versicherung trägt der Auftraggeber im unwahrscheinlichen Schadensfall das volle Risiko einer möglicherweise nicht durchsetzbaren Ersatzforderung gegen uns.

Wer das Gutachten erstellt und mit welcher Erfahrung, steht unter Qualifikation und Werdegang.

Rechtlicher Hinweis

Hinweis: Die Inhalte dieses Beitrags dienen ausschließlich der allgemeinen Information und stellen keine Rechts-, Steuer-, Finanz- oder Anlageberatung dar. Sie ersetzen nicht die individuelle Beratung durch einen zugelassenen Rechtsanwalt, Steuerberater oder Finanzberater. Trotz sorgfältiger Recherche übernehmen wir keine Gewähr für die Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität der bereitgestellten Informationen. Für konkrete rechtliche oder steuerliche Fragen wenden Sie sich bitte an einen qualifizierten Fachberater.