Rechtlicher Hinweis

Dieser Beitrag dient ausschließlich der allgemeinen Information und stellt weder eine Rechts-, Steuer- oder Finanzberatung noch eine Wertermittlung im Einzelfall dar. Trotz sorgfältiger Recherche übernehmen wir keine Gewähr für Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität. Für konkrete Fragen wenden Sie sich bitte an einen Rechtsanwalt oder Steuerberater. Ältere Inhalte können durch Gesetzes- oder Rechtsprechungsänderungen überholt sein.

Die Berufshaftpflichtversicherung schützt sowohl uns als auch den Auftraggeber, indem sie im Schadensfall die finanziellen Folgen eines nachweislich fehlerhaften Gutachtens abdeckt.

Uns als öffentlich bestelltem und vereidigtem Sachverständigen schreibt die Kammer eine Mindestversicherungssumme vor, die deutlich über den üblichen Marktstandards liegt.

Auftraggeber sollten vor Beauftragung aktiv nach dem Bestehen und der Deckungssumme einer Berufshaftpflichtversicherung fragen, insbesondere bei hochwertigen Immobilien oder rechtlich komplexen Fällen.

Übliche Deckungssummen bewegen sich je nach Kammer und Bestellungsumfang im Bereich mehrerer hunderttausend Euro pro Schadensfall, um auch bei hochpreisigen Immobilien einen angemessenen Schutz zu gewährleisten.

Ohne eine solche Versicherung trägt der Auftraggeber im unwahrscheinlichen Schadensfall das volle Risiko einer möglicherweise nicht durchsetzbaren Ersatzforderung gegen uns.