Rechtlicher Hinweis

Dieser Beitrag dient ausschließlich der allgemeinen Information und stellt weder eine Rechts-, Steuer- oder Finanzberatung noch eine Wertermittlung im Einzelfall dar. Trotz sorgfältiger Recherche übernehmen wir keine Gewähr für Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität. Für konkrete Fragen wenden Sie sich bitte an einen Rechtsanwalt oder Steuerberater. Ältere Inhalte können durch Gesetzes- oder Rechtsprechungsänderungen überholt sein.

Solche Standards regeln beispielsweise, welche Mindestangaben ein Gutachten enthalten sollte und wie die Anwendung der einzelnen Wertermittlungsverfahren nachvollziehbar zu dokumentieren ist.

Auch wenn ihre Einhaltung rechtlich nicht zwingend vorgeschrieben ist, gelten sie in der Praxis als anerkannter Maßstab für die Qualität und Vollständigkeit eines Gutachtens.

Auch unsere Mitgliedschaft in einem entsprechenden Fachverband unterstreicht diesen Qualitätsanspruch.

Verbreitete Musterbedingungen finden sich etwa bei größeren Sachverständigenverbänden und orientieren sich eng an den methodischen Vorgaben der ImmoWertV sowie den Anforderungen der Rechtsprechung.

Für Auftraggeber bietet die Einhaltung solcher Standards eine zusätzliche Orientierung, um die Qualität und Vollständigkeit eines Gutachtens auch ohne eigene Fachkenntnis grob einschätzen zu können.