Solche Standards regeln beispielsweise, welche Mindestangaben ein Gutachten enthalten sollte und wie die Anwendung der einzelnen Wertermittlungsverfahren nachvollziehbar zu dokumentieren ist.
Auch wenn ihre Einhaltung rechtlich nicht zwingend vorgeschrieben ist, gelten sie in der Praxis als anerkannter Maßstab für die Qualität und Vollständigkeit eines Gutachtens.
Auch unsere Mitgliedschaft in einem entsprechenden Fachverband unterstreicht diesen Qualitätsanspruch.
Verbreitete Musterbedingungen finden sich etwa bei größeren Sachverständigenverbänden und orientieren sich eng an den methodischen Vorgaben der ImmoWertV sowie den Anforderungen der Rechtsprechung.
Für Auftraggeber bietet die Einhaltung solcher Standards eine zusätzliche Orientierung, um die Qualität und Vollständigkeit eines Gutachtens auch ohne eigene Fachkenntnis grob einschätzen zu können.
Wer das Gutachten erstellt und mit welcher Erfahrung, steht unter Qualifikation und Werdegang.
Hinweis: Die Inhalte dieses Beitrags dienen ausschließlich der allgemeinen Information und stellen keine Rechts-, Steuer-, Finanz- oder Anlageberatung dar. Sie ersetzen nicht die individuelle Beratung durch einen zugelassenen Rechtsanwalt, Steuerberater oder Finanzberater. Trotz sorgfältiger Recherche übernehmen wir keine Gewähr für die Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität der bereitgestellten Informationen. Für konkrete rechtliche oder steuerliche Fragen wenden Sie sich bitte an einen qualifizierten Fachberater.



