Rechtlicher Hinweis

Dieser Beitrag dient ausschließlich der allgemeinen Information und stellt weder eine Rechts-, Steuer- oder Finanzberatung noch eine Wertermittlung im Einzelfall dar. Trotz sorgfältiger Recherche übernehmen wir keine Gewähr für Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität. Für konkrete Fragen wenden Sie sich bitte an einen Rechtsanwalt oder Steuerberater. Ältere Inhalte können durch Gesetzes- oder Rechtsprechungsänderungen überholt sein.

Da wir als Einzelgutachter tätig sind, kann ein längerer krankheitsbedingter Ausfall grundsätzlich zu Verzögerungen führen. Bei zeitkritischen Aufträgen planen wir deshalb von Anfang an realistische Pufferzeiten ein.

Ein bereits begonnenes, aber unvollendetes Gutachten kann in einem solchen Fall bei Bedarf von einem anderen qualifizierten Sachverständigen übernommen und fortgeführt werden.

Sprechen Sie uns bei Auftragsvergabe gern auf unsere Vertretungsregelung an, insbesondere bei zeitkritischen Anlässen wie einer laufenden Einspruchsfrist.

Wir kommunizieren den aktuellen Bearbeitungsstand transparent, damit Sie frühzeitig erkennen können, ob zusätzliche Pufferzeit eingeplant werden muss.