Da wir als Einzelgutachter tätig sind, kann ein längerer krankheitsbedingter Ausfall grundsätzlich zu Verzögerungen führen. Bei zeitkritischen Aufträgen planen wir deshalb von Anfang an realistische Pufferzeiten ein.
Ein bereits begonnenes, aber unvollendetes Gutachten kann in einem solchen Fall bei Bedarf von einem anderen qualifizierten Sachverständigen übernommen und fortgeführt werden.
Sprechen Sie uns bei Auftragsvergabe gern auf unsere Vertretungsregelung an, insbesondere bei zeitkritischen Anlässen wie einer laufenden Einspruchsfrist.
Wir kommunizieren den aktuellen Bearbeitungsstand transparent, damit Sie frühzeitig erkennen können, ob zusätzliche Pufferzeit eingeplant werden muss.
Zur Person hinter den Gutachten: Qualifikation und Werdegang.
Hinweis: Die Inhalte dieses Beitrags dienen ausschließlich der allgemeinen Information und stellen keine Rechts-, Steuer-, Finanz- oder Anlageberatung dar. Sie ersetzen nicht die individuelle Beratung durch einen zugelassenen Rechtsanwalt, Steuerberater oder Finanzberater. Trotz sorgfältiger Recherche übernehmen wir keine Gewähr für die Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität der bereitgestellten Informationen. Für konkrete rechtliche oder steuerliche Fragen wenden Sie sich bitte an einen qualifizierten Fachberater.



