Die Wohnflächen mehrerer Einheiten werden zwar zusammengerechnet, jedoch wirken sich bestimmte Berechnungsparameter im Bundesmodell je nach Gebäudeart und Anzahl der Wohneinheiten unterschiedlich aus.
Einfamilienhäuser werden im Bundesmodell tendenziell mit einem höheren Bewertungsfaktor angesetzt als vergleichbare Mehrfamilienhäuser, was sich in der resultierenden Steuerlast pro Quadratmeter niederschlagen kann.
Die konkrete Auswirkung hängt jedoch stark vom jeweiligen Bundesland und dem angewendeten Bewertungsmodell ab, sodass eine pauschale Aussage nur eingeschränkt möglich ist.
Auch die Anzahl der Wohneinheiten kann Einfluss auf die grundsätzliche Einstufung als Ein- oder Zweifamilienhaus gegenüber einem Mehrfamilienhaus haben, was wiederum bestimmt, welches Bewertungsverfahren im Bundesmodell zur Anwendung kommt.
Da sich Vergleichswert- und Ertragswertverfahren methodisch unterscheiden, kann bereits eine geringfügig andere Einstufung spürbare Auswirkungen auf den festgestellten Grundsteuerwert haben.
Den Nachweis des niedrigeren gemeinen Werts führt das Verkehrswertgutachten.
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