Dieser Beitrag dient ausschließlich der allgemeinen Information und stellt weder eine Rechts-, Steuer- oder Finanzberatung noch eine Wertermittlung im Einzelfall dar. Trotz sorgfältiger Recherche übernehmen wir keine Gewähr für Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität. Für konkrete Fragen wenden Sie sich bitte an einen Rechtsanwalt oder Steuerberater. Ältere Inhalte können durch Gesetzes- oder Rechtsprechungsänderungen überholt sein.
Die Parteien einigen sich hierbei bereits im Vorfeld darauf, das Ergebnis eines gemeinsam beauftragten, neutralen Sachverständigen als verbindlich anzuerkennen, ohne den Streit vor Gericht auszutragen.
Diese Vorgehensweise spart in der Regel erheblich Zeit und Kosten gegenüber einem vollständigen Gerichtsverfahren mit gerichtlich bestelltem Sachverständigen.
Eine gerichtliche Überprüfung des Schiedsgutachtens bleibt nur in engen Ausnahmefällen möglich, etwa bei offensichtlicher Unrichtigkeit oder grober Unbilligkeit des Ergebnisses.
Ein Schiedsgutachten unterscheidet sich vom bloßen Schiedsspruch eines Schiedsgerichts dadurch, dass es sich ausschließlich auf die fachliche Feststellung eines Werts oder Sachverhalts beschränkt, nicht auf eine umfassende Rechtsentscheidung.
Solche Vereinbarungen finden sich häufig bereits vorab in Gesellschaftsverträgen oder Erbauseinandersetzungsvereinbarungen, um im Streitfall ein zügiges, kostengünstiges Verfahren sicherzustellen.