Dieser Beitrag dient ausschließlich der allgemeinen Information und stellt weder eine Rechts-, Steuer- oder Finanzberatung noch eine Wertermittlung im Einzelfall dar. Trotz sorgfältiger Recherche übernehmen wir keine Gewähr für Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität. Für konkrete Fragen wenden Sie sich bitte an einen Rechtsanwalt oder Steuerberater. Ältere Inhalte können durch Gesetzes- oder Rechtsprechungsänderungen überholt sein.
Wir ermitteln zunächst den bereits erreichten Bautenstand und dessen Wert, etwa auf Basis von Bautagebüchern, Rechnungen und einer Vor-Ort-Begehung der Baustelle.
Zusätzlich wird der voraussichtliche Wert nach vollständiger Fertigstellung anhand der Baupläne und aktueller Baukostenkennwerte geschätzt, um sowohl den aktuellen als auch den zukünftigen Wert abzubilden.
Solche Zwischenbewertungen werden häufig für die bauzeitliche Finanzierung oder bei einem vorzeitigen Verkauf während der Bauphase benötigt.
Auch mögliche Verzögerungen im Bauablauf, etwa durch Lieferengpässe oder Nachträge, sollten bei einer Zwischenbewertung als Risikofaktor berücksichtigt werden.
Für Bauträgerfinanzierungen verlangen Banken häufig in regelmäßigen Abständen aktualisierte Bautenstandsberichte, um die fortschreitende Wertentwicklung nachvollziehen zu können.