Wir erfassen zunächst alle Mieteinheiten einzeln mit ihrer jeweiligen Wohnfläche, Ausstattung und aktuellen Miete, um daraus den Gesamtrohertrag des Objekts zu ermitteln.
Abweichungen zwischen Bestandsmieten und ortsüblicher Vergleichsmiete sowie ein bestehender Leerstand einzelner Einheiten wirken sich unmittelbar auf den ermittelten Ertragswert aus.
Zusätzlich werden größere anstehende Instandhaltungsmaßnahmen am Gesamtgebäude, etwa eine Dachsanierung oder ein Fassadenanstrich, als wertmindernder Faktor berücksichtigt.
Auch das Verhältnis zwischen Instandhaltungsaufwand und erzielbaren Mieteinnahmen über die Restnutzungsdauer des Gebäudes fließt in die Gesamteinschätzung der Wirtschaftlichkeit ein.
Bei älteren Mehrfamilienhäusern lohnt sich zudem ein Blick auf mögliche Aufteilungspotenziale in einzelne Eigentumswohnungen, die unter Umständen einen zusätzlichen Wertvorteil darstellen können.
Vermietete Objekte werden nach den §§ 27 bis 34 ImmoWertV bewertet — die Grundlagen dazu im Ertragswertverfahren.
Vertiefend dazu: Mehrfamilienhäuser bewerten: Ertragswert, Liegenschaftszinssatz und die Fallen im Bestand
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