Dieser Beitrag dient ausschließlich der allgemeinen Information und stellt weder eine Rechts-, Steuer- oder Finanzberatung noch eine Wertermittlung im Einzelfall dar. Trotz sorgfältiger Recherche übernehmen wir keine Gewähr für Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität. Für konkrete Fragen wenden Sie sich bitte an einen Rechtsanwalt oder Steuerberater. Ältere Inhalte können durch Gesetzes- oder Rechtsprechungsänderungen überholt sein.
Wir erfassen zunächst alle Mieteinheiten einzeln mit ihrer jeweiligen Wohnfläche, Ausstattung und aktuellen Miete, um daraus den Gesamtrohertrag des Objekts zu ermitteln.
Abweichungen zwischen Bestandsmieten und ortsüblicher Vergleichsmiete sowie ein bestehender Leerstand einzelner Einheiten wirken sich unmittelbar auf den ermittelten Ertragswert aus.
Zusätzlich werden größere anstehende Instandhaltungsmaßnahmen am Gesamtgebäude, etwa eine Dachsanierung oder ein Fassadenanstrich, als wertmindernder Faktor berücksichtigt.
Auch das Verhältnis zwischen Instandhaltungsaufwand und erzielbaren Mieteinnahmen über die Restnutzungsdauer des Gebäudes fließt in die Gesamteinschätzung der Wirtschaftlichkeit ein.
Bei älteren Mehrfamilienhäusern lohnt sich zudem ein Blick auf mögliche Aufteilungspotenziale in einzelne Eigentumswohnungen, die unter Umständen einen zusätzlichen Wertvorteil darstellen können.