Rechtlicher Hinweis

Dieser Beitrag dient ausschließlich der allgemeinen Information und stellt weder eine Rechts-, Steuer- oder Finanzberatung noch eine Wertermittlung im Einzelfall dar. Trotz sorgfältiger Recherche übernehmen wir keine Gewähr für Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität. Für konkrete Fragen wenden Sie sich bitte an einen Rechtsanwalt oder Steuerberater. Ältere Inhalte können durch Gesetzes- oder Rechtsprechungsänderungen überholt sein.

Da der Auftraggeber eines Privatgutachtens naturgemäß ein eigenes Interesse am Ergebnis hat, misst das Gericht ihm einen geringeren Beweiswert bei als einem selbst bestellten, neutralen Sachverständigengutachten.

Dennoch kann ein fundiertes Privatgutachten wertvolle fachliche Argumente liefern, um Zweifel an einem gegnerischen oder gerichtlichen Gutachten substantiiert zu begründen.

In vielen Fällen führt ein überzeugendes Privatgutachten dazu, dass das Gericht zusätzliche Fragen an den gerichtlichen Sachverständigen richtet oder ein Obergutachten anordnet.

Um seinen Beweiswert zu erhöhen, sollte ein Privatgutachten methodisch ebenso sorgfältig und nachvollziehbar aufgebaut sein wie ein gerichtliches Gutachten, idealerweise erstellt von einem öffentlich bestellten oder zertifizierten Sachverständigen.

Häufig wird ein überzeugendes Privatgutachten bereits im Vorfeld eines Gerichtsverfahrens eingesetzt, um eine außergerichtliche Einigung zwischen den Parteien zu erleichtern.