Da sich Bodenrichtwerte, Zinsniveau und Nachfrage laufend verändern, verliert ein Gutachten mit zunehmendem zeitlichen Abstand zum Stichtag an Aussagekraft für aktuelle Entscheidungen.

Banken, Gerichte und Finanzämter akzeptieren ältere Gutachten häufig nur noch mit Einschränkungen oder verlangen eine Nachtragsbestätigung durch uns.

Für konkrete Anlässe wie einen bevorstehenden Verkauf empfiehlt es sich, das Gutachten möglichst zeitnah zum geplanten Handlungsschritt erstellen zu lassen.

Eine feste gesetzliche Gültigkeitsdauer gibt es nicht – als grober Richtwert gelten Gutachten in stabilen Marktphasen häufig für etwa sechs bis zwölf Monate als hinreichend aktuell.

In Phasen starker Marktschwankungen, etwa bei schnell steigenden Zinsen, kann sich dieser Zeitraum spürbar verkürzen, da sich die Vergleichsdatenlage rascher verändert.