Dieser Beitrag dient ausschließlich der allgemeinen Information und stellt weder eine Rechts-, Steuer- oder Finanzberatung noch eine Wertermittlung im Einzelfall dar. Trotz sorgfältiger Recherche übernehmen wir keine Gewähr für Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität. Für konkrete Fragen wenden Sie sich bitte an einen Rechtsanwalt oder Steuerberater. Ältere Inhalte können durch Gesetzes- oder Rechtsprechungsänderungen überholt sein.
Da deutsche Sachverständige die örtlichen Marktverhältnisse im Ausland selten zuverlässig einschätzen können, wird häufig ein lokaler Gutachter mit entsprechender Qualifikation beauftragt.
Das Ergebnis muss anschließend in einer für das deutsche Familiengericht nachvollziehbaren Form, oft mit beglaubigter Übersetzung, vorgelegt werden.
Bei Immobilien in EU-Ländern erleichtert die europäische Zusammenarbeit der Gutachterausschüsse und Notare die Beschaffung verlässlicher Vergleichsdaten häufig erheblich.
Auch unterschiedliche Bewertungsstandards zwischen Deutschland und dem jeweiligen Belegenheitsland können zu Diskussionen führen, weshalb eine begleitende fachliche Einordnung durch uns als deutschen Sachverständigen häufig sinnvoll ist.
Bei Immobilien außerhalb der EU sollte zusätzlich frühzeitig geklärt werden, wie das ausländische Gutachten formal beglaubigt und dem deutschen Familiengericht vorgelegt werden kann.