Da bei Eigennutzung keine Erträge erzielt werden, scheidet das Ertragswertverfahren regelmäßig aus – stattdessen kommen Vergleichswert- oder Sachwertverfahren zur Anwendung.

Wir besichtigen die Immobilie und berücksichtigen individuelle Ausstattungsmerkmale, Modernisierungen sowie den allgemeinen Erhaltungszustand zum Bewertungsstichtag.

Da beide Ehepartner regelmäßig ein persönliches Interesse am Ergebnis haben, empfiehlt sich stets ein neutraler, gemeinsam beauftragter Sachverständiger, um Akzeptanzprobleme zu vermeiden.

Auch der emotionale Wert, den ein Partner der selbstgenutzten Immobilie beimisst, bleibt bei der objektiven Wertermittlung unberücksichtigt – maßgeblich ist ausschließlich der am Markt erzielbare Preis.

Nach der Trennung empfiehlt sich eine zeitnahe Begutachtung, da sich der Erhaltungszustand insbesondere bei ausbleibender Instandhaltung während einer angespannten Trennungsphase spürbar verändern kann.

Eine neutrale Bewertungsgrundlage für den Zugewinnausgleich schafft das Verkehrswertgutachten.

Rechtlicher Hinweis

Hinweis: Die Inhalte dieses Beitrags dienen ausschließlich der allgemeinen Information und stellen keine Rechts-, Steuer-, Finanz- oder Anlageberatung dar. Sie ersetzen nicht die individuelle Beratung durch einen zugelassenen Rechtsanwalt, Steuerberater oder Finanzberater. Trotz sorgfältiger Recherche übernehmen wir keine Gewähr für die Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität der bereitgestellten Informationen. Für konkrete rechtliche oder steuerliche Fragen wenden Sie sich bitte an einen qualifizierten Fachberater.