Verkehrswerte sind stichtagsbezogen und verlieren mit der Zeit an Aussagekraft, da sich Bodenrichtwerte, Zinsniveau und Angebot-Nachfrage-Verhältnis laufend verändern.

Für aktuelle Anlässe wie Verkauf, Finanzierung oder gerichtliche Verfahren wird grundsätzlich ein taggenaues, neues Gutachten benötigt. Ältere Gutachten können allenfalls als grobe Orientierung dienen.

Bei starken Marktbewegungen, etwa durch Zinsänderungen oder lokale Neubauprojekte, kann sich der Wert bereits innerhalb weniger Monate spürbar verschieben.

Als grobe Orientierung gilt: In stabilen Marktphasen bleibt ein Gutachten oft sechs bis zwölf Monate hinreichend aussagekräftig, in volatilen Marktphasen deutlich kürzer.

Für laufende Verfahren, etwa ein sich über mehrere Jahre hinziehendes Gerichtsverfahren, empfiehlt sich eine Aktualisierung des Gutachtens, sobald sich die Marktlage erkennbar verändert hat.

Wie der Verkehrswert im Einzelfall hergeleitet wird, zeigt die Leistungsseite zum Verkehrswertgutachten.

Rechtlicher Hinweis

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