Makler orientieren sich bei ihrer Einschätzung primär an aktuellen Angebotspreisen vergleichbarer Objekte und eigener Markterfahrung, ohne ein normiertes Verfahren anzuwenden.
Ein Gutachten nach ImmoWertV dokumentiert dagegen jeden Rechenschritt nachvollziehbar und ist damit auch bei Streitigkeiten vor Gericht oder gegenüber Behörden belastbar.
Für eine reine Verkaufsvorbereitung kann eine Maklereinschätzung ausreichen, für rechtlich bedeutsame Anlässe wie Erbschaft, Scheidung oder Finanzamt ist ein förmliches Gutachten unverzichtbar.
Da Makler regelmäßig ein eigenes wirtschaftliches Interesse am Zustandekommen eines möglichst hohen Verkaufspreises haben, gilt ihre Einschätzung als weniger neutral als ein unabhängiges Gutachten.
Für eine erste Orientierung im Vorfeld eines Verkaufs kombinieren viele Eigentümer beide Ansätze: die Markteinschätzung des Maklers und unsere methodisch fundierte Wertermittlung.