Nach den werkvertraglichen Regelungen des Bürgerlichen Gesetzbuchs (§ 648 BGB) kann ein Auftrag zwar jederzeit gekündigt werden, wir behalten jedoch unseren vollen Vergütungsanspruch für die bereits erbrachte Teilleistung sowie für entgangenen Gewinn aus dem restlichen Auftrag.

Wir legen unsere Stornobedingungen bereits im Angebot transparent offen, häufig gestaffelt nach dem Zeitpunkt der Stornierung im Bearbeitungsprozess.

Eine frühzeitige, offene Kommunikation über den Grund der Stornierung erleichtert in der Praxis meist eine einvernehmliche Lösung – der gesetzliche Vergütungsanspruch für bereits geleistete Arbeit bleibt davon jedoch unberührt.

Was die einzelnen Gutachtenarten kosten, steht mit Honorartafel unter Kosten eines Gutachtens.

Rechtlicher Hinweis

Hinweis: Die Inhalte dieses Beitrags dienen ausschließlich der allgemeinen Information und stellen keine Rechts-, Steuer-, Finanz- oder Anlageberatung dar. Sie ersetzen nicht die individuelle Beratung durch einen zugelassenen Rechtsanwalt, Steuerberater oder Finanzberater. Trotz sorgfältiger Recherche übernehmen wir keine Gewähr für die Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität der bereitgestellten Informationen. Für konkrete rechtliche oder steuerliche Fragen wenden Sie sich bitte an einen qualifizierten Fachberater.