Zunächst prüfen wir anhand der Bauakte, ob sämtliche vorhandenen baulichen Anlagen tatsächlich genehmigt sind oder ob ungenehmigte Anbauten, Aufstockungen oder Nutzungsänderungen vorliegen.
Für ungenehmigte Bauteile wird regelmäßig geprüft, ob eine nachträgliche Genehmigung realistisch erscheint oder ob ernsthaft mit einer behördlichen Rückbauverfügung zu rechnen ist.
Je nach Einschätzung des Risikos wird ein entsprechender Abschlag vom Wert des betroffenen Gebäudeteils vorgenommen, im ungünstigsten Fall bis hin zur vollständigen Nichtberücksichtigung des ungenehmigten Bauteils.
Auch eine bereits erfolgte behördliche Duldung ohne förmliche Genehmigung schafft keinen dauerhaften Bestandsschutz und sollte im Gutachten als fortbestehendes Risiko ausgewiesen werden.
Vor einem Immobilienkauf empfiehlt sich stets eine sorgfältige Prüfung der Bauakte beim zuständigen Bauamt, um nachträgliche böse Überraschungen durch ungenehmigte Bausubstanz zu vermeiden.
Vertiefend dazu: Garage ohne Baugenehmigung: Wie ungenehmigte Nebengebäude im Verkehrswertgutachten anzusetzen sind
Wie der Verkehrswert im Einzelfall hergeleitet wird, zeigt die Leistungsseite zum Verkehrswertgutachten.
Hinweis: Die Inhalte dieses Beitrags dienen ausschließlich der allgemeinen Information und stellen keine Rechts-, Steuer-, Finanz- oder Anlageberatung dar. Sie ersetzen nicht die individuelle Beratung durch einen zugelassenen Rechtsanwalt, Steuerberater oder Finanzberater. Trotz sorgfältiger Recherche übernehmen wir keine Gewähr für die Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität der bereitgestellten Informationen. Für konkrete rechtliche oder steuerliche Fragen wenden Sie sich bitte an einen qualifizierten Fachberater.



